HP setzt die verlängerten Fristen zur Geltendmachung von Mängeln wie folgt um:
Mängel an Produkten können statt wie früher sechs heute 24 Monate lang geltend gemacht werden. Das heißt, dass ein Käufer von seinem Verkäufer bis zu 24 Monate nach Lieferung Abhilfe verlangen kann, wenn an dem gekauften Produkt nachweislich bereits beim Kauf Mängel vorhanden waren. Als qualitätsorientiertes Unternehmen, das seine Kunden über den gesamten Lebenszyklus der Produkte zufriedenstellen möchte, begrüßt HP die Erweiterung der Rechte, die diese Regelung mit sich bringt und erfüllt sämtliche neue gesetzlichen Vorgaben.
Wurde ein HP Produkt direkt oder über einen Vertriebspartner von HP erworben, wird HP auch im zweiten Jahr Mängel beheben, die nachweislich bereits beim Verkauf des Produktes vorhanden waren. In diesem Fall muss sich der Kunde an seinen Verkäufer (im Fall des indirekten Vertriebs z.B. Fachhändler, Kaufhaus oder Markt) wenden. Nähere Einzelheiten (insbesondere die Anforderungen an den Nachweis des Mangels) wird HP mit seinen Vertragspartnern regeln.
Dies gilt für alle HP-Produkte, die von HP nach dem 1. Dezember 2001 geliefert wurden, mit Ausnahme komplexer IT-Infrastruktur-Produkte wie z.B. Server, Workstations, Speicher- und Netzwerkprodukte sowie Software und Dienstleistungen. Unsere Firmenkunden, die diese komplexen Produkte erwerben, sollen wie bisher selbst entscheiden können, ob sie die Herstellergarantie über eine zusätzliche Support-Vereinbarung verlängern und deren Umfang erweitern wollen. Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung wird HP deswegen in den Geschäftsbedingungen eine 12-monatige Frist zur Geltendmachung von Mängeln vorsehen.
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus ist HP im Rahmen der Herstellergarantie zusätzlich selbst gegenüber dem Endkunden verantwortlich. Eine Reparatur wird nur dann in Rechnung gestellt, wenn der Kunde den Mangel verursacht hat.